Zulassung & Tüv

Hier finden Sie alle Infos rund um unsere Leistungen hinsichtlich der Zulassung Ihres Fahrzeugs.

 

Da Fahrzeuge aus dem Ausland nicht den deutschen Standard  der StVZO erfüllen, müssen diese vor Inbetriebnahme entsprechend umgebaut werden.

In unserer Fachwerkstatt kümmern wir uns für Sie um die Zulassung Ihres Classics zum H- Kennzeichen, gem. §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) und §23 StVZO (Verleihung zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ ) zusammen mit den notwendigen Umrüstungsumbauten auf den deutschen Standard.

Jahre

30

Jahre

Die Zahl „30“ ist hierbei die wichtigste Zahl in der Zulassung eines historischen Fahrzeugs (30 Jahre ab Erstzulassung).

Ihr Classic hat die 30 noch nicht erreicht? Selbstverständlich kümmern wir uns ebenfalls um die notwendigen Umbauten und die Zulassung für Ihren Youngtimer!

Kontakt

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